Nebenkostenwegora · Ratgeber

Nebenkostenabrechnung selbst erstellen – Schritt für Schritt(mit Excel-Vorlage)

Tobias Klüppel

Geschäftsführer Wegora · Veröffentlicht 8. Juli 2026 · 14 Min. Lesezeit

Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung selbst erstellen – mit etwas Sorgfalt und der richtigen Struktur brauchen Sie dafür weder eine Hausverwaltung noch einen Steuerberater.

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Dieser Leitfaden führt Sie in sechs Schritten durch die Abrechnung, zeigt ein vollständiges Rechenbeispiel inklusive Heizkosten und nennt die Fehler, die Vermieter am häufigsten machen.

Kurz vorweg: Eine Nebenkostenabrechnung besteht immer aus vier Bausteinen – (1) Zusammenstellung der Gesamtkosten, (2) Angabe der Verteilerschlüssel, (3) Berechnung des Mieteranteils, (4) Abzug der Vorauszahlungen. Wer diese vier Bausteine sauber trennt, macht kaum etwas falsch.

Schritt 1: Die richtigen Unterlagen zusammenstellen

Als Vermieter einer Eigentumswohnung ist Ihre wichtigste Quelle die Hausgeldabrechnung Ihrer WEG-Verwaltung. Daneben brauchen Sie:

  • den Mietvertrag (welche Kosten sind umgelegt? welcher Umlageschlüssel ist vereinbart?),
  • die Heizkostenabrechnung des Wärmedienstleisters (z. B. Techem, ista, Brunata),
  • die geleisteten Vorauszahlungen des Mieters (Summe aus den monatlichen Zahlungen),
  • ggf. Belege für direkt von Ihnen getragene Kosten (z. B. Grundsteuerbescheid, Versicherungspolice).

Ein Tipp vorab: Legen Sie sich die Hausgeldabrechnung und die Heizkostenabrechnung nebeneinander. Die meisten Fehler entstehen, weil Positionen doppelt oder gar nicht übernommen werden.

Schritt 2: Umlagefähige von nicht umlagefähigen Kosten trennen

Das ist der wichtigste – und fehleranfälligste – Schritt. In die Abrechnung dürfen nur Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Nicht auf den Mieter umlegen dürfen Sie insbesondere:

Nicht umlagefähig (bleibt bei Ihnen)Warum
Verwaltungskosten / Verwaltervergütung§ 1 Abs. 2 BetrKV
InstandhaltungsrücklageRücklage für künftige Reparaturen, keine laufenden Betriebskosten
Reparaturen & Instandsetzung§ 1 Abs. 2 BetrKV
Bank- und Kontoführungsgebührenkeine Betriebskosten
Kosten für Leerstandszeitenträgt der Eigentümer

Aus einer typischen Hausgeldabrechnung fällt damit oft ein erheblicher Teil heraus – gerade die Verwaltervergütung und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage sind teuer und werden häufig versehentlich mit umgelegt. Welche Positionen umlagefähig sind, erklärt das Glossar zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Schritt 3: Den Umlageschlüssel je Kostenart festlegen

Jede Kostenart wird nach einem Verteilerschlüssel auf die Mieter verteilt. Soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt Wohnfläche als gesetzlicher Standard-Verteilerschlüssel (§ 556a BGB). Vermieter können jedoch für einzelne Kostenarten einen abweichenden Schlüssel vereinbaren, etwa Personenzahl bei Müll oder Anzahl der Einheiten bei Allgemeinstrom – vorausgesetzt, dies ist im Mietvertrag festgelegt oder sachlich gerechtfertigt. Bei verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung, Warmwasser oder Wasser ist eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch sogar vorgeschrieben:

KostenartÜblicher Schlüssel
Heizung & WarmwasserVerbrauch (50–70 % nach Heizkostenverordnung)
Wasser / AbwasserVerbrauch (bei Zähler) oder Wohnfläche
MüllWohnfläche oder Personenzahl
Grundsteuer, Versicherung, HausmeisterWohnfläche
Aufzug, AllgemeinstromWohnfläche oder Anzahl Einheiten

Wichtig: Für Heizung und Warmwasser ist eine rein flächenbasierte Abrechnung unzulässig – die Heizkostenverordnung schreibt zwingend vor, dass 50 bis 70 Prozent nach erfasstem Verbrauch abgerechnet werden. Mehr dazu im Artikel Verteilerschlüssel richtig wählen.

Schritt 4: Den Anteil des Mieters berechnen

Für flächenbasierte Kosten gilt die Formel:

Mieteranteil = Gesamtkosten ÷ Gesamtfläche des Hauses × Wohnfläche der Wohnung

Ein Beispiel: Die Wohnung hat 72 m², das Haus insgesamt 500 m².

PositionGesamtkostenKosten je m²Mieteranteil (× 72 m²)
Wasser / Abwasser*340,00 €0,68 €48,96 €
Müllabfuhr180,00 €0,36 €25,92 €
Hausmeister290,00 €0,58 €41,76 €
Grundsteuer320,00 €0,64 €46,08 €
Gebäudeversicherung410,00 €0,82 €59,04 €
Summe (flächenbasiert)221,76 €

*Wasser/Abwasser wird hier nach Wohnfläche abgerechnet, da keine Wohnungswasserzähler vorhanden sind. Bei installierten Zählern erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch.

Die verbrauchsabhängigen Positionen werden separat aus der Heizkostenabrechnung übernommen. Laut Wärmedienstleister entfallen auf die Wohnung 480,00 € für Heizung und Warmwasser. Daraus ergibt sich:

  • Flächenbasierte Kosten: 221,76 €
  • Heizung & Warmwasser (Verbrauch): 480,00 €
  • Anteil gesamt: 701,76 €

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Schritt 5: Vorauszahlungen abziehen und Ergebnis ermitteln

Ziehen Sie von der Summe aller Anteile die im Abrechnungsjahr geleisteten Vorauszahlungen ab. Zahlte der Mieter monatlich 65 € (12 × 65 € = 780 €):

  • Anteil gesamt: 701,76 €
  • abzgl. Vorauszahlung: − 780,00 €
  • Guthaben des Mieters: 78,24 €

Ist der Anteil höher als die Vorauszahlung, ergibt sich stattdessen eine Nachzahlung. Nach der Abrechnung dürfen Sie außerdem die Vorauszahlungen für die Zukunft anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB) – sinnvoll, wenn die Kosten deutlich gestiegen sind.

Schritt 6: Abrechnung formal korrekt aufsetzen und fristgerecht versenden

Die fertige Abrechnung braucht ein Anschreiben, die Kostenaufstellung, die Erläuterung der Schlüssel und das Ergebnis. Wichtig: Sie muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB), sonst sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen. Details im Artikel Fristen der Nebenkostenabrechnung.

Die 5 häufigsten Fehler beim Selbermachen

  1. Nicht umlagefähige Kosten mit abgerechnet. Verwaltervergütung oder Instandhaltungsrücklage schleichen sich aus der Hausgeldabrechnung ein. Folge: Die Abrechnung ist zulasten des Mieters falsch und muss korrigiert werden.
  2. Falscher Umlageschlüssel. Heizung/Wasser flächenbasiert statt verbrauchsabhängig – ein Verstoß gegen die Heizkostenverordnung, der dem Mieter sogar ein Kürzungsrecht gibt.
  3. Mieterwechsel nicht zeitanteilig aufgeteilt. Bei unterjährigem Auszug muss tagesgenau zwischen Alt- und Neumieter getrennt werden; verbrauchsunabhängige Kosten werden nach Tagen, Heizkosten oft per Zwischenablesung verteilt.
  4. Leerstand nicht herausgerechnet. Die auf Leerstandszeiten entfallenden Kosten trägt der Eigentümer, nicht der nächste Mieter.
  5. Frist versäumt. Nach zwölf Monaten ist die Nachforderung meist verloren – ein teurer, aber vermeidbarer Fehler.

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Selbst mit Excel oder automatisch mit Wegora? Der ehrliche Vergleich

Für eine einfache Jahresabrechnung reicht Excel bzw. diese Vorlage vollkommen – kostenlos und komplett in Ihrer Hand. Aufwendig und fehleranfällig wird es erst bei Mieterwechsel, Leerstand und der verbrauchsabhängigen Verteilung. Genau dort passieren die meisten Fehler und geht die meiste Zeit verloren. Die folgende Gegenüberstellung hilft bei der Entscheidung:

KriteriumSelbst erstellen (Excel/Vorlage)Wegora Nebenkostenmanager
Kostenpositionen erfassenmanuell abtippenHausgeldabrechnung hochladen, Auto-Erkennung
Umlagefähig einordnenSie entscheiden selbstautomatisch nach BetrKV
Verteilerschlüssel zuordnenselbst wählenautomatisch
Mieterwechsel & Leerstandmanuell tagesgenau rechnenautomatisch zeitanteilig
Heizung/Wasser (Verbrauch)selbst übertragenautomatisch
AusgabeWord, selbst finalisierenversandfertige PDF
Zeitaufwandmehrere Stundenca. 10 Minuten
Fehlerrisikohöhergering
Kostenkostenlosab 5,99 € pro Abrechnung

Kurz: Für den einfachen Fall ist das Selbermachen mit Excel oder unserer kostenlosen Vorlage die richtige Wahl. Wer Mieterwechsel, Leerstand oder mehrere Wohnungen hat, spart mit dem Wegora Nebenkostenmanager Zeit und Fehler: Statt jede Position abzutippen, laden Sie einfach die Hausgeldabrechnung hoch – Erkennung, Aufteilung und die versandfertige PDF übernimmt Wegora in rund 10 Minuten. Wegora entdecken.

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Häufige Fragen

Darf ich die Nebenkostenabrechnung als Vermieter selbst machen?

Ja. Es gibt keine Pflicht, eine Hausverwaltung oder einen Steuerberater zu beauftragen. Sie müssen nur die formalen und inhaltlichen Anforderungen einhalten.

Reicht Excel für die Nebenkostenabrechnung?

Für eine einfache Jahresabrechnung ja. Bei Mieterwechsel, Leerstand oder verbrauchsabhängiger Verteilung steigt der Aufwand und das Fehlerrisiko deutlich.

Wie lange habe ich Zeit für die Abrechnung?

Bis zu zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB).

Muss ich Belege mitschicken?

Nein. Der Mieter hat aber ein Einsichtsrecht und kann die Originalbelege anfordern.

Was mache ich mit den Heizkosten?

Diese übernehmen Sie verbrauchsabhängig aus der Abrechnung Ihres Wärmedienstleisters (Techem, ista o. Ä.) und tragen den Wohnungsanteil in Ihre Abrechnung ein.


Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts, eines Vermieterverbands (z. B. Haus & Grund) oder eines Mietervereins. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen.

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