Nebenkostenabrechnung selbst erstellen – Schritt für Schritt(mit Excel-Vorlage)
Tobias Klüppel
Geschäftsführer Wegora · Veröffentlicht 8. Juli 2026 · Aktualisiert 2. September 2026 · 14 Min. Lesezeit
Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung selbst erstellen – mit etwas Sorgfalt und der richtigen Struktur brauchen Sie dafür weder eine Hausverwaltung noch einen Steuerberater.
Kostenlos · Excel-Vorlage
Kostenlose Excel-Vorlage
Positionen und Anteile selbst eintragen, Formeln inklusive — als editierbare .xlsx.
Lieber online ausfüllen oder ganz automatisch aus der Hausgeldabrechnung?
→ Die Optionen im Vergleich
Dieser Leitfaden führt Sie in sechs Schritten durch die Abrechnung, zeigt ein vollständiges Rechenbeispiel inklusive Heizkosten und nennt die Fehler, die Vermieter am häufigsten machen.
Inhalt
- Schritt 1: Die richtigen Unterlagen zusammenstellen
- Schritt 2: Umlagefähige von nicht umlagefähigen Kosten trennen
- Schritt 3: Den Umlageschlüssel je Kostenart festlegen
- Schritt 4: Den Anteil des Mieters berechnen
- Schritt 5: Vorauszahlungen abziehen und Ergebnis ermitteln
- Schritt 6: Abrechnung formal korrekt aufsetzen und fristgerecht versenden
- Die 5 häufigsten Fehler beim Selbermachen
- Selbst mit Excel oder automatisch mit Wegora? Der ehrliche Vergleich
- Häufige Fragen
Schritt 1: Die richtigen Unterlagen zusammenstellen
Als Vermieter einer Eigentumswohnung ist Ihre wichtigste Quelle die Hausgeldabrechnung Ihrer WEG-Verwaltung. Daneben brauchen Sie:
- den Mietvertrag (welche Kosten sind umgelegt? welcher Umlageschlüssel ist vereinbart?),
- die Heizkostenabrechnung des Wärmedienstleisters (z. B. Techem, ista, Brunata),
- die geleisteten Vorauszahlungen des Mieters (Summe aus den monatlichen Zahlungen),
- ggf. Belege für direkt von Ihnen getragene Kosten (z. B. Grundsteuerbescheid, Versicherungspolice).
Ein Tipp vorab: Legen Sie sich die Hausgeldabrechnung und die Heizkostenabrechnung nebeneinander. Die meisten Fehler entstehen, weil Positionen doppelt oder gar nicht übernommen werden.
Schritt 2: Umlagefähige von nicht umlagefähigen Kosten trennen
Das ist der wichtigste – und fehleranfälligste – Schritt. In die Abrechnung dürfen nur Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Nicht auf den Mieter umlegen dürfen Sie insbesondere:
| Nicht umlagefähig (bleibt bei Ihnen) | Warum |
|---|---|
| Verwaltungskosten / Verwaltervergütung | § 1 Abs. 2 BetrKV |
| Instandhaltungsrücklage | Rücklage für künftige Reparaturen, keine laufenden Betriebskosten |
| Reparaturen & Instandsetzung | § 1 Abs. 2 BetrKV |
| Bank- und Kontoführungsgebühren | keine Betriebskosten |
| Kosten für Leerstandszeiten | trägt der Eigentümer |
Aus einer typischen Hausgeldabrechnung fällt damit oft ein erheblicher Teil heraus – gerade die Verwaltervergütung und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage sind teuer und werden häufig versehentlich mit umgelegt. Welche Positionen umlagefähig sind, erklärt der Leitfaden zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Schritt 3: Den Umlageschlüssel je Kostenart festlegen
Jede Kostenart wird nach einem Verteilerschlüssel auf die Mieter verteilt. Soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt Wohnfläche als gesetzlicher Standard-Verteilerschlüssel (§ 556a BGB). Vermieter können jedoch für einzelne Kostenarten einen abweichenden Schlüssel vereinbaren, etwa Personenzahl bei Müll oder Anzahl der Einheiten bei Allgemeinstrom – vorausgesetzt, dies ist im Mietvertrag festgelegt oder sachlich gerechtfertigt. Bei verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung, Warmwasser oder Wasser ist eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch sogar vorgeschrieben:
| Kostenart | Üblicher Schlüssel |
|---|---|
| Heizung & Warmwasser | Verbrauch (50–70 % nach Heizkostenverordnung) |
| Wasser / Abwasser | Verbrauch (bei Zähler) oder Wohnfläche |
| Müll | Wohnfläche oder Personenzahl |
| Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister | Wohnfläche |
| Aufzug, Allgemeinstrom | Wohnfläche oder Anzahl Einheiten |
Wichtig: Für Heizung und Warmwasser ist eine rein flächenbasierte Abrechnung unzulässig – die Heizkostenverordnung schreibt zwingend vor, dass 50 bis 70 Prozent nach erfasstem Verbrauch abgerechnet werden. Mehr dazu im Artikel Verteilerschlüssel richtig wählen.
Schritt 4: Den Anteil des Mieters berechnen
Für flächenbasierte Kosten gilt die Formel:
Mieteranteil = Gesamtkosten ÷ Gesamtfläche des Hauses × Wohnfläche der Wohnung
Ein Beispiel: Die Wohnung hat 72 m², das Haus insgesamt 500 m².
| Position | Gesamtkosten | Kosten je m² | Mieteranteil (× 72 m²) |
|---|---|---|---|
| Wasser / Abwasser* | 340,00 € | 0,68 € | 48,96 € |
| Müllabfuhr | 180,00 € | 0,36 € | 25,92 € |
| Hausmeister | 290,00 € | 0,58 € | 41,76 € |
| Grundsteuer | 320,00 € | 0,64 € | 46,08 € |
| Gebäudeversicherung | 410,00 € | 0,82 € | 59,04 € |
| Summe (flächenbasiert) | 221,76 € |
*Wasser/Abwasser wird hier nach Wohnfläche abgerechnet, da keine Wohnungswasserzähler vorhanden sind. Bei installierten Zählern erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch.
Die verbrauchsabhängigen Positionen werden separat aus der Heizkostenabrechnung übernommen. Laut Wärmedienstleister entfallen auf die Wohnung 480,00 € für Heizung und Warmwasser. Daraus ergibt sich:
- Flächenbasierte Kosten: 221,76 €
- Heizung & Warmwasser (Verbrauch): 480,00 €
- Anteil gesamt: 701,76 €
→ Automatisch aus der Hausgeldabrechnung statt selbst übertragen? Wegora Nebenkostenmanager.
Schritt 5: Vorauszahlungen abziehen und Ergebnis ermitteln
Ziehen Sie von der Summe aller Anteile die im Abrechnungsjahr geleisteten Vorauszahlungen ab. Zahlte der Mieter monatlich 65 € (12 × 65 € = 780 €):
- Anteil gesamt: 701,76 €
- abzgl. Vorauszahlung: − 780,00 €
- Guthaben des Mieters: 78,24 €
Ist der Anteil höher als die Vorauszahlung, ergibt sich stattdessen eine Nachzahlung. Nach der Abrechnung dürfen Sie außerdem die Vorauszahlungen für die Zukunft anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB) – sinnvoll, wenn die Kosten deutlich gestiegen sind.
Schritt 6: Abrechnung formal korrekt aufsetzen und fristgerecht versenden
Die fertige Abrechnung braucht ein Anschreiben, die Kostenaufstellung, die Erläuterung der Schlüssel und das Ergebnis. Ein formal vollständiges Grundgerüst dafür liefert die Blanko-Vorlage als Word und PDF: ein leeres Formular mit den Pflichtangaben als Checkliste, das Sie ohne Anmeldung herunterladen. Es rechnet nicht; das Zusammenrechnen nimmt Ihnen die Excel-Vorlage oben in diesem Artikel ab. Wichtig: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB), sonst sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen. Details im Artikel Fristen der Nebenkostenabrechnung.
Die 5 häufigsten Fehler beim Selbermachen
- Nicht umlagefähige Kosten mit abgerechnet. Verwaltervergütung oder Instandhaltungsrücklage schleichen sich aus der Hausgeldabrechnung ein. Folge: Die Abrechnung ist zulasten des Mieters falsch und muss korrigiert werden.
- Falscher Umlageschlüssel. Heizung/Wasser flächenbasiert statt verbrauchsabhängig – ein Verstoß gegen die Heizkostenverordnung, der dem Mieter sogar ein Kürzungsrecht gibt.
- Mieterwechsel nicht zeitanteilig aufgeteilt. Bei unterjährigem Auszug muss tagesgenau zwischen Alt- und Neumieter getrennt werden; verbrauchsunabhängige Kosten werden nach Tagen, Heizkosten oft per Zwischenablesung verteilt.
- Leerstand nicht herausgerechnet. Die auf Leerstandszeiten entfallenden Kosten trägt der Eigentümer, nicht der nächste Mieter.
- Frist versäumt. Nach zwölf Monaten ist die Nachforderung meist verloren – ein teurer, aber vermeidbarer Fehler.
→ Mieterwechsel oder Leerstand im Zeitraum? Wegora rechnet das automatisch.
Selbst mit Excel oder automatisch mit Wegora? Der ehrliche Vergleich
Für eine einfache Jahresabrechnung reicht Excel bzw. diese Vorlage vollkommen – kostenlos und komplett in Ihrer Hand. Aufwendig und fehleranfällig wird es erst bei Mieterwechsel, Leerstand und der verbrauchsabhängigen Verteilung. Genau dort passieren die meisten Fehler und geht die meiste Zeit verloren. Die folgende Gegenüberstellung hilft bei der Entscheidung:
| Kriterium | Selbst erstellen (Excel/Vorlage) | Wegora Nebenkostenmanager |
|---|---|---|
| Kostenpositionen erfassen | manuell abtippen | Hausgeldabrechnung hochladen, Auto-Erkennung |
| Umlagefähig einordnen | Sie entscheiden selbst | automatisch nach BetrKV |
| Verteilerschlüssel zuordnen | selbst wählen | automatisch |
| Mieterwechsel & Leerstand | manuell tagesgenau rechnen | automatisch zeitanteilig |
| Heizung/Wasser (Verbrauch) | selbst übertragen | automatisch |
| Ausgabe | Word, selbst finalisieren | versandfertige PDF |
| Zeitaufwand | mehrere Stunden | ca. 10 Minuten |
| Fehlerrisiko | höher | gering |
| Kosten | kostenlos | ab 5,99 € pro Abrechnung |
Kurz: Für den einfachen Fall ist das Selbermachen mit Excel oder unserer kostenlosen Vorlage die richtige Wahl. Wer Mieterwechsel, Leerstand oder mehrere Wohnungen hat, spart mit dem Wegora Nebenkostenmanager Zeit und Fehler: Statt jede Position abzutippen, laden Sie einfach die Hausgeldabrechnung hoch – Erkennung, Aufteilung und die versandfertige PDF übernimmt Wegora in rund 10 Minuten. Wegora entdecken. Einen neutralen Überblick der Anbieter – nicht nur Wegora – gibt der Vergleich der Nebenkostenabrechnung-Software.
Fertige .xlsx zum Ausfüllen – Positionen und Anteile selbst eintragen, Formeln inklusive.
Im Browser ausfüllen – die Abrechnung baut sich live auf, Download als Word & PDF.
Vorlage öffnen →Hausgeldabrechnung hochladen – Erkennung, Aufteilung, Mieterwechsel & versandfertige PDF automatisch.
Wegora entdecken →ab 5,99 € je Abrechnung
Häufige Fragen
Darf ich die Nebenkostenabrechnung als Vermieter selbst machen?
Ja. Es gibt keine Pflicht, eine Hausverwaltung oder einen Steuerberater zu beauftragen. Sie müssen nur die formalen und inhaltlichen Anforderungen einhalten.
Reicht Excel für die Nebenkostenabrechnung?
Für eine einfache Jahresabrechnung ja. Bei Mieterwechsel, Leerstand oder verbrauchsabhängiger Verteilung steigt der Aufwand und das Fehlerrisiko deutlich.
Wie lange habe ich Zeit für die Abrechnung?
Bis zu zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB).
Muss ich Belege mitschicken?
Nein. Der Mieter hat aber ein Einsichtsrecht und kann die Originalbelege anfordern.
Was mache ich mit den Heizkosten?
Diese übernehmen Sie verbrauchsabhängig aus der Abrechnung Ihres Wärmedienstleisters (Techem, ista o. Ä.) und tragen den Wohnungsanteil in Ihre Abrechnung ein.
Weiterführende Themen
- Fristen der Nebenkostenabrechnung: 12 Monate und was danach gilt
- Umlagefähige Betriebskosten: Welche Kosten dürfen Sie auf den Mieter umlegen?
- Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung: Welcher passt für welche Kostenart?
- Nebenkostenabrechnung: Nachzahlung & Guthaben richtig verrechnen
Im Glossar nachschlagen: