Glossar — Begriffe rund um Nebenkostenabrechnung & WEG
Verständliche Definitionen rund um Nebenkostenabrechnung und WEG — rechtlich eingeordnet, mit Beispielen für Vermieter.
§ 2 BetrKV
§ 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählt in 17 Nummern abschließend auf, welche Kostenarten als Betriebskosten gelten und damit auf den Mieter umgelegt werden können.
Weiterlesen Recht§ 556 BGB
§ 556 BGB regelt die Vereinbarung und die jährliche Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht — einschließlich der zentralen Abrechnungsfrist.
Weiterlesen GrundbegriffeAbrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum — in der Regel zwölf Monate —, über den die Betriebskosten gegenüber dem Mieter abgerechnet werden.
Weiterlesen GrundbegriffeBetriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung ist die rechtlich korrekte Bezeichnung für die jährliche Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter — umgangssprachlich Nebenkostenabrechnung.
Weiterlesen WEGHausgeldabrechnung
Die Hausgeldabrechnung ist die jährliche Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über alle Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums.
Weiterlesen RechtHeizkostenverordnung (HeizkostenV)
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass Heiz- und Warmwasserkosten überwiegend nach dem gemessenen Verbrauch abgerechnet werden müssen.
Weiterlesen WEGInstandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage — seit der WEG-Reform 2020 Erhaltungsrücklage — ist das angesparte Vermögen der Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.
Weiterlesen GrundbegriffeNebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten, die Sie als Vermieter gegenüber Ihrem Mieter erstellen.
Weiterlesen GrundbegriffeNebenkostenvorauszahlung
Die Nebenkostenvorauszahlung ist der monatliche Abschlag, den der Mieter zusätzlich zur Grundmiete auf die voraussichtlichen Betriebskosten leistet.
Weiterlesen RechtNicht umlagefähige Kosten
Nicht umlagefähige Kosten sind Ausgaben rund um die Immobilie, die der Vermieter selbst tragen muss und nicht auf den Mieter umlegen darf.
Weiterlesen RechtUmlagefähige Betriebskosten
Umlagefähige Betriebskosten sind diejenigen laufenden Kosten, die ein Vermieter nach § 2 BetrKV auf seinen Mieter umlegen darf — alle übrigen Kosten trägt der Vermieter selbst.
Weiterlesen GrundbegriffeVerteilerschlüssel
Der Verteilerschlüssel (auch Umlageschlüssel) ist der Maßstab, nach dem die Betriebskosten auf die einzelnen Mietparteien eines Gebäudes aufgeteilt werden.
Weiterlesen