Glossar — Begriffe rund um Nebenkostenabrechnung & WEG

Verständliche Definitionen rund um Nebenkostenabrechnung und WEG — rechtlich eingeordnet, mit Beispielen für Vermieter.

Recht

§ 2 BetrKV

§ 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählt in 17 Nummern abschließend auf, welche Kostenarten als Betriebskosten gelten und damit auf den Mieter umgelegt werden können.

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Recht

§ 556 BGB

§ 556 BGB regelt die Vereinbarung und die jährliche Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht, einschließlich der zentralen Abrechnungsfrist.

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Grundbegriffe

Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, in der Regel zwölf Monate, über den die Betriebskosten gegenüber dem Mieter abgerechnet werden.

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WEG

Hausgeldabrechnung

Die Hausgeldabrechnung ist die jährliche Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über alle Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums.

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Recht

Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass Heiz- und Warmwasserkosten überwiegend nach dem gemessenen Verbrauch abgerechnet werden müssen.

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WEG

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage, seit der WEG-Reform 2020 Erhaltungsrücklage, ist das angesparte Vermögen der Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.

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WEG

Miteigentumsanteil (MEA)

Der Miteigentumsanteil (MEA) gibt an, welcher rechnerische Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum zu einer Wohnung gehört, festgelegt in der Teilungserklärung.

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Grundbegriffe

Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten, die Sie als Vermieter gegenüber Ihrem Mieter erstellen.

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Grundbegriffe

Nebenkostenvorauszahlung

Die Nebenkostenvorauszahlung ist der monatliche Abschlag, den der Mieter zusätzlich zur Grundmiete auf die voraussichtlichen Betriebskosten leistet.

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Grundbegriffe

Verteilerschlüssel

Der Verteilerschlüssel (auch Umlageschlüssel) ist der Maßstab, nach dem die Betriebskosten auf die einzelnen Mietparteien eines Gebäudes aufgeteilt werden.

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WEG

Wohngeldabrechnung

Die Wohngeldabrechnung ist die jährliche Abrechnung der Vorschüsse eines Wohnungseigentümers gegenüber der WEG, ein älteres Wort für die Hausgeldabrechnung.

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