Aktualisiert: 21. Mai 2026
Hausgeldabrechnung
Die Hausgeldabrechnung ist die jährliche Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über alle Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums.
Bedeutung für Vermieter
Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, ist die Hausgeldabrechnung der WEG die Grundlage Ihrer Nebenkostenabrechnung. Die Hausverwaltung erstellt sie einmal jährlich und stellt darin die tatsächlichen Ausgaben der Gemeinschaft den von Ihnen geleisteten Hausgeld-Vorschüssen gegenüber. Wichtig: Die Hausgeldabrechnung und die Nebenkostenabrechnung sind nicht dasselbe. Die Hausgeldabrechnung enthält auch Positionen, die Sie als Eigentümer selbst tragen müssen und nicht auf den Mieter umlegen dürfen — insbesondere die Zuführung zur Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage), Verwaltungskosten und Instandhaltungs- bzw. Reparaturkosten. Ihre Aufgabe als vermietender Eigentümer ist es, aus der Hausgeldabrechnung die umlagefähigen Betriebskosten herauszufiltern und nur diese in Ihre Nebenkostenabrechnung zu übernehmen. Erst die von der Eigentümerversammlung beschlossene Abrechnung ist verbindlich; bis dahin gelten die Werte als vorläufig.
Rechtliche Grundlage
Beispiel
Ihre Hausgeldabrechnung weist 3.200 € Gesamtkosten für Ihre Wohnung aus. Davon entfallen 600 € auf die Erhaltungsrücklage und 350 € auf Verwaltungskosten — diese 950 € tragen Sie selbst. Nur die verbleibenden 2.250 € umlagefähigen Betriebskosten übernehmen Sie in die Nebenkostenabrechnung Ihres Mieters.