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Aktualisiert: 21. Mai 2026

Verteilerschlüssel

Für Vermieter · Glossar-Eintrag · Aktualisiert Mai 2026

Der Verteilerschlüssel legt fest, wie die Gesamtkosten einer Betriebskostenart auf die einzelnen Mieter eines Hauses aufgeteilt werden. Bei Eigentumswohnungen ist die Wahl oft schon in der Teilungserklärung oder im Mietvertrag vorgegeben.

Die vier Standard-Schlüssel im Überblick

Wohnfläche

Anteil der Wohnung an der Gesamtwohnfläche des Hauses. Beispiel: Eine Wohnung mit 80 m² in einem Haus mit 400 m² Gesamtfläche trägt 20 % der nach Wohnfläche umgelegten Kosten. Wohnfläche ist der gesetzliche Default nach § 556a Abs. 1 BGB, sofern der Mietvertrag keine abweichende Klausel enthält.

Miteigentumsanteil (MEA)

Aufteilung nach den in der Teilungserklärung festgelegten Tausendstelanteilen. Üblich bei Eigentumswohnungen, weil die WEG die Hausgeldabrechnung typischerweise nach MEA aufstellt — die Übernahme in die NK-Abrechnung an den Mieter ist dann konsistent.

Personenzahl

Anzahl der gemeldeten Bewohner pro Wohnung im Verhältnis zur Gesamtbewohnerzahl. Sinnvoll bei Kosten, die mit der Bewohnerzahl skalieren (z. B. Müllabfuhr, Wasser/Abwasser, sofern nicht verbrauchsabhängig erfasst).

Verbrauch

Individueller Zählerstand (z. B. Wasser, Wärme). Für Heizkosten und Warmwasser schreibt die Heizkostenverordnung eine überwiegend verbrauchsabhängige Abrechnung vor — mindestens 50 %, in der Regel 50–70 %.

Sonderfälle

  • Direktzuweisung: Kosten werden vollständig einem Mieter zugeordnet (z. B. eine reparierte Klingel ausschließlich in seiner Wohnung).
  • Einheiten-Schlüssel: gleichmäßige Aufteilung auf alle Wohneinheiten unabhängig von Größe oder Belegung (z. B. eine pauschale Grundgebühr).
  • Individueller Schlüssel: im Mietvertrag oder per WEG-Beschluss frei vereinbarter Schlüssel — Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung Billigkeit und Transparenz.

Bedeutung für Vermieter

Bei Eigentumswohnungen rechnet die WEG das Hausgeld typischerweise nach MEA ab. Bei der Weitergabe an den Mieter darf jedoch ein anderer Schlüssel verwendet werden — solange dieser im Mietvertrag wirksam vereinbart ist oder der gesetzliche Default greift. Eine Mischabrechnung ist in der Praxis üblich: Heizkosten verbrauchsabhängig, alle übrigen Posten nach Wohnfläche oder MEA.

Der verwendete Schlüssel sollte je Position in der Abrechnung klar ausgewiesen sein — eine nicht nachvollziehbare Verteilung ist ein häufiger Grund für formell angreifbare Nebenkostenabrechnungen.

Rechtliche Grundlage

Praxis-Vertiefung

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