Aktualisiert: 21. Mai 2026
Nebenkostenvorauszahlung
Die Nebenkostenvorauszahlung ist der monatliche Abschlag, den der Mieter zusätzlich zur Grundmiete auf die voraussichtlichen Betriebskosten leistet.
Bedeutung für Vermieter
In den meisten Mietverträgen leistet der Mieter neben der Grundmiete eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten — einen Abschlag auf die voraussichtlich anfallenden Nebenkosten. Am Ende des Abrechnungszeitraums stellt die Nebenkostenabrechnung die Summe dieser Vorauszahlungen den tatsächlich angefallenen umlagefähigen Kosten gegenüber. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung des Mieters oder ein Guthaben zu seinen Gunsten. Die Vorauszahlung darf nur in angemessener Höhe vereinbart werden — Sie dürfen sie also nicht beliebig hoch ansetzen, um sich ein zinsloses Polster zu verschaffen. Als Alternative ist auch eine Betriebskostenpauschale möglich, bei der nicht abgerechnet wird; in der Praxis ist sie aber selten. Nach einer Abrechnung dürfen beide Seiten die Vorauszahlung anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB): Sie als Vermieter können sie erhöhen, wenn die bisherigen Beträge zu niedrig waren, Ihr Mieter kann eine Senkung verlangen, wenn sie deutlich zu hoch sind. Die Anpassung muss in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) erfolgen und sich an der letzten Abrechnung orientieren.
Rechtliche Grundlage
Beispiel
Ihr Mieter leistet 150 € Vorauszahlung pro Monat, insgesamt 1.800 € im Jahr. Die Abrechnung ergibt umlagefähige Kosten von 2.040 € — es bleibt eine Nachzahlung von 240 €.