Aktualisiert: 21. Mai 2026
Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum — in der Regel zwölf Monate —, über den die Betriebskosten gegenüber dem Mieter abgerechnet werden.
Bedeutung für Vermieter
Der Abrechnungszeitraum legt fest, welche Zeitspanne eine Nebenkostenabrechnung abdeckt. Üblich und praktisch am einfachsten ist das Kalenderjahr — vom 1. Januar bis 31. Dezember. Für Vermieter einer Eigentumswohnung ist das meist ohnehin gesetzt, weil sich der Abrechnungszeitraum am Wirtschaftsjahr der WEG orientiert, das in aller Regel das Kalenderjahr ist. Entscheidend ist eine Grenze: Der Abrechnungszeitraum darf höchstens zwölf Monate umfassen. Eine Abrechnung über einen längeren Zeitraum ist insoweit unwirksam. An das Ende des Abrechnungszeitraums knüpft außerdem die wichtigste Frist an — Sie haben danach zwölf Monate Zeit, dem Mieter die Abrechnung zu übermitteln. Bei einem Mieterwechsel im laufenden Jahr bleibt der Abrechnungszeitraum als solcher bestehen; lediglich die Kosten werden tagesgenau auf die einzelnen Mietparteien aufgeteilt. Wählen Sie den Abrechnungszeitraum für jede Wohnung einheitlich, damit Folgejahre lückenlos aneinander anschließen.
Rechtliche Grundlage
Beispiel
Sie wählen als Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Für den Abrechnungszeitraum 2025 (1. Januar bis 31. Dezember 2025) muss die Nebenkostenabrechnung Ihrem Mieter dann bis spätestens 31. Dezember 2026 zugehen.