Aktualisiert: 12. Oktober 2026
Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, in der Regel zwölf Monate, über den die Betriebskosten gegenüber dem Mieter abgerechnet werden.
Bedeutung für Vermieter
Der Abrechnungszeitraum legt fest, welche Zeitspanne eine Nebenkostenabrechnung abdeckt. Üblich ist das Kalenderjahr, vom 1. Januar bis 31. Dezember; bei einer Eigentumswohnung richtet er sich meist nach dem Wirtschaftsjahr der WEG. Er darf höchstens zwölf Monate umfassen. Bei einem Mieterwechsel im laufenden Jahr bleibt der Abrechnungszeitraum bestehen, nur die Kosten werden tagesgenau auf die Mietparteien aufgeteilt. An sein Ende knüpft die Abrechnungsfrist gegenüber dem Mieter an.
Rechtliche Grundlage
Beispiel
Sie wählen als Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Für den Abrechnungszeitraum 2025 (1. Januar bis 31. Dezember 2025) muss die Nebenkostenabrechnung Ihrem Mieter dann bis spätestens 31. Dezember 2026 zugehen.
Ausführlich zum Thema: Fristen der Nebenkostenabrechnung