Heizkosten bei Mieterwechsel: Zwischenablesung, Gradtagszahlen und korrekte Aufteilung
Tobias Klüppel
Geschäftsführer Wegora · Veröffentlicht 7. Juli 2026 · Aktualisiert 2. September 2026 · 9 Min. Lesezeit
Zieht ein Mieter mitten im Abrechnungsjahr aus und ein neuer ein, müssen die Heizkosten korrekt auf beide aufgeteilt werden. Anders als bei flächenbezogenen Kosten reicht hier eine tagesgenaue Aufteilung allein nicht aus, denn Heizkosten fallen im Winter ungleich höher an als im Sommer. Wer einfach nach Wohntagen aufteilt, benachteiligt regelmäßig eine der beiden Parteien.
Für eine korrekte Aufteilung gibt es zwei anerkannte Verfahren: die Zwischenablesung der Heizkostenverteiler zum Zeitpunkt des Auszugs, oder, wenn keine Zwischenablesung erfolgt ist, die rechnerische Aufteilung nach Gradtagszahlen. Bei den verbrauchsunabhängigen Grundkosten wird dagegen tagesgenau geteilt. Dieser Leitfaden erklärt beide Verfahren, zeigt ein Rechenbeispiel und nennt die häufigsten Fehler.
Inhalt
- Warum Heizkosten ein Sonderfall sind
- Die Struktur: Grundkosten und Verbrauchskosten
- Verfahren 1: Die Zwischenablesung
- Was die Zwischenablesung kostet, und wer sie zahlt
- Verfahren 2: Die Gradtagszahlen-Methode
- Rechenbeispiel: Mieterwechsel zum 1. Juni
- Was bei Leerstand gilt
- Die häufigsten Fehler
- Häufige Fragen
Warum Heizkosten bei Mieterwechsel ein Sonderfall sind
Die meisten Betriebskosten lassen sich bei einem Mieterwechsel einfach tagesgenau aufteilen: Wer 200 von 365 Tagen in der Wohnung gewohnt hat, trägt 200/365 der Kosten. Das funktioniert bei Versicherung, Grundsteuer oder Hausmeister problemlos, weil diese Kosten gleichmäßig über das Jahr anfallen.
Bei Heizkosten ist das anders. Der Verbrauch ist stark saisonal: In den Wintermonaten Dezember bis Februar wird ein Vielfaches dessen verbraucht, was im Juli oder August anfällt. Ein Mieter, der von Januar bis Mai in der Wohnung wohnt, verbraucht deutlich mehr Heizenergie als einer, der von Juni bis Oktober dort lebt, obwohl beide etwa gleich viele Tage in der Wohnung sind.
Eine rein tagesgenaue Aufteilung der Heizkosten würde diesen Unterschied ignorieren und wäre damit ungerecht, und angreifbar.
Die Struktur der Heizkosten: Grundkosten und Verbrauchskosten
Bevor es an die Aufteilung geht, muss man die zweiteilige Struktur der Heizkosten verstehen. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass die Heizkosten in zwei Anteile zerlegt werden:
- Grundkosten (30–50 %): Verbrauchsunabhängige Kosten wie die Vorhaltung der Heizanlage, Wartung und Grundverluste. Sie werden flächenbezogen verteilt.
- Verbrauchskosten (50–70 %): Der tatsächlich gemessene Verbrauch der einzelnen Wohnung.
Diese Aufteilung ist wichtig, weil die beiden Anteile bei einem Mieterwechsel unterschiedlich behandelt werden:
- Die Grundkosten werden zwischen Vor- und Nachmieter tagesgenau nach Wohndauer aufgeteilt.
- Die Verbrauchskosten werden nach dem tatsächlichen oder rechnerisch ermittelten Verbrauch jeder Partei zugeordnet.
Verfahren 1: Die Zwischenablesung
Die sauberste Methode ist die Zwischenablesung. Dabei werden die Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler zum Zeitpunkt des Mieterwechsels abgelesen. So lässt sich der Verbrauch exakt der jeweiligen Partei zuordnen: Der ausziehende Mieter zahlt für seinen abgelesenen Verbrauch, der einziehende für den Rest.
In der Praxis übernimmt diese Ablesung meist der Messdienstleister (z. B. Techem, ista, BRUNATA). Sie ist mit einer Nutzerwechselgebühr verbunden; wer die trägt, ist eine eigene Frage und hängt vom Mietvertrag ab; der nächste Abschnitt geht sie durch. Die Zwischenablesung ist immer dann vorzuziehen, wenn sie organisatorisch möglich ist; sie liefert die genauesten und am wenigsten angreifbaren Werte.
Was die Zwischenablesung kostet, und wer sie zahlt
Die Zwischenablesung ist nicht umsonst. Der Messdienstleister berechnet dafür eine Nutzerwechselgebühr, die je nach Anbieter und Gerätezahl typischerweise zwischen etwa 40 und 100 Euro liegt. Darin stecken meist drei Posten: die Ablesung selbst, die Zwischenabrechnung für die beiden Nutzungszeiträume und die Erstellung der getrennten Abrechnungsunterlagen. Wird ein Techniker eigens angefahren, kommt eine Anfahrtspauschale dazu; bei funkablesbaren Geräten entfällt sie.
Wer die Gebühr trägt, ist die häufigste Frage, und die Antwort lautet nicht „der Mieter". Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Nutzerwechselkosten keine umlagefähigen Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten sind: Sie entstehen einmalig durch den Auszug und nicht laufend durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes. Ohne abweichende Regelung im Mietvertrag trägt sie deshalb der Vermieter, auch dann, wenn der Messdienstleister sie zusammen mit der übrigen Heizkostenabrechnung in einer Summe ausweist. Zulässig ist es, die Übernahme durch den Mieter ausdrücklich im Mietvertrag zu vereinbaren; ohne eine solche Klausel bleibt die Gebühr bei Ihnen.
Wenn die Zwischenablesung versäumt wurde
Kam der Wechsel kurzfristig oder wurde die Ablesung schlicht vergessen, ist die Abrechnung nicht verloren. Für genau diesen Fall sieht die Heizkostenverordnung die rechnerische Aufteilung nach Gradtagszahlen vor; das ist kein Notbehelf, sondern ein anerkanntes Verfahren. Wie es funktioniert, zeigt der nächste Abschnitt. Ein eigenständiger Anspruch des Mieters auf Kürzung entsteht durch die versäumte Zwischenablesung allein nicht, solange die Abrechnung im Übrigen den Anforderungen der Heizkostenverordnung genügt.
Verfahren 2: Die Gradtagszahlen-Methode
Ist keine Zwischenablesung erfolgt, etwa weil der Wechsel kurzfristig kam oder schlicht versäumt wurde, greift die rechnerische Aufteilung nach Gradtagszahlen. Dieses Verfahren ist gesetzlich anerkannt und in der Heizkostenverordnung vorgesehen.
Gradtagszahlen sind statistische Werte, die den Heizbedarf jedes Monats abbilden. Sie berücksichtigen, dass im Winter mehr geheizt wird als im Sommer. Jedem Monat ist ein bestimmter Prozentsatz des Jahresheizbedarfs zugeordnet. Die Summe aller zwölf Monatswerte ergibt 1.000 (bzw. 100 Prozent).
Eine vereinfachte Gradtagszahlentabelle sieht etwa so aus:
| Monat | Anteil am Jahresverbrauch |
|---|---|
| Januar | 170 / 1000 |
| Februar | 150 / 1000 |
| März | 130 / 1000 |
| April | 80 / 1000 |
| Mai | 40 / 1000 |
| Juni | 20 / 1000 |
| Juli | 0 / 1000 |
| August | 0 / 1000 |
| September | 20 / 1000 |
| Oktober | 70 / 1000 |
| November | 120 / 1000 |
| Dezember | 200 / 1000 |
Anhand dieser Werte wird der Gesamtverbrauch der Wohnung auf die Wohnzeiträume der beiden Mieter verteilt, nicht nach Tagen, sondern nach dem in den jeweiligen Monaten anfallenden Heizbedarf.
Rechenbeispiel: Mieterwechsel zum 1. Juni
Nehmen wir an, der Vormieter wohnt von Januar bis Ende Mai (5 Monate), der Nachmieter von Juni bis Dezember (7 Monate). Die Wohnung verursacht im Jahr 1.050 Euro Verbrauchskosten und 450 Euro Grundkosten, zusammen 1.500 Euro, aufgeteilt im üblichen Verhältnis 70 zu 30.
Schritt 1 — Grundkosten tagesgenau:
| Mieter | Tage | Anteil | Betrag |
|---|---|---|---|
| Vormieter (Jan–Mai) | 151 / 365 | 41,4 % | 186,16 € |
| Nachmieter (Jun–Dez) | 214 / 365 | 58,6 % | 263,84 € |
Schritt 2 — Verbrauchskosten nach Gradtagszahlen:
| Mieter | Gradtagszahlen | Anteil | Betrag |
|---|---|---|---|
| Vormieter (Jan–Mai) | 170 + 150 + 130 + 80 + 40 = 570 | 57 % | 598,50 € |
| Nachmieter (Jun–Dez) | 20 + 0 + 0 + 20 + 70 + 120 + 200 = 430 | 43 % | 451,50 € |
Schritt 3 — Summe je Mieter:
| Mieter | Grundkosten | Verbrauchskosten | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Vormieter | 186,16 € | 598,50 € | 784,66 € |
| Nachmieter | 263,84 € | 451,50 € | 715,34 € |
Das Ergebnis zeigt den Effekt deutlich: Obwohl der Nachmieter mehr Tage in der Wohnung war, zahlt der Vormieter mehr für die Heizung, weil er die teuren Wintermonate bewohnt hat. Eine rein tagesgenaue Aufteilung hätte das umgekehrt und den Vormieter unfair entlastet.
Was bei Leerstand zwischen den Mietern gilt
Steht die Wohnung zwischen Auszug und Einzug leer, trägt der Vermieter die auf den Leerstand entfallenden Heizkosten selbst. Diese dürfen weder dem Vor- noch dem Nachmieter noch den übrigen Mietern im Haus zugerechnet werden.
Auch hier gilt: Die Leerstandszeit wird bei den Grundkosten tagesgenau und bei den Verbrauchskosten nach Zwischenablesung oder Gradtagszahlen herausgerechnet. Bei längerem Leerstand empfiehlt es sich, die Heizung auf Frostschutz zu reduzieren, um den vom Vermieter zu tragenden Verbrauch gering zu halten.
Die häufigsten Fehler
- Heizkosten rein tagesgenau aufgeteilt: Ignoriert die Saisonalität und benachteiligt regelmäßig den Winter- oder Sommermieter. Angreifbar.
- Zwischenablesung versäumt und nicht dokumentiert: Ohne Ablesung und ohne Gradtagszahlen-Berechnung fehlt eine nachvollziehbare Grundlage.
- Grund- und Verbrauchskosten nicht getrennt: Beide Anteile werden bei Mieterwechsel unterschiedlich behandelt; eine Vermischung führt zu falschen Ergebnissen.
- Leerstand auf andere umgelegt: Die Leerstandskosten bleiben beim Vermieter.
- Ablesung zu spät: Eine Zwischenablesung weit nach dem Auszug verliert an Aussagekraft.
Wer von Hand abrechnet, kann die Excel-Vorlage für die Nebenkostenabrechnung als Grundgerüst nutzen und die Heizkosten-Aufteilung dort nachvollziehbar dokumentieren.
Wie Wegora die Aufteilung übernimmt
Die kombinierte Aufteilung, Grundkosten tagesgenau, Verbrauchskosten nach Gradtagszahlen, Leerstand herausgerechnet, ist rechnerisch anspruchsvoll und fehleranfällig, wenn man sie von Hand macht. Wegora ist auf genau solche Fälle ausgelegt: Bei einem unterjährigen Mieterwechsel teilt die Software die Kosten automatisch und tagesgenau auf die einzelnen Mieter auf, berücksichtigt Leerstandszeiten und ordnet Verbrauchspositionen pro Mieter und Zeitraum zu. Sie tragen die Verbrauchswerte ein, den Rest übernimmt Wegora, und Sie erhalten eine nachvollziehbare, versandfertige Abrechnung.
Häufige Fragen
Muss ich bei jedem Mieterwechsel eine Zwischenablesung machen?
Sie ist die sauberste Methode und sollte nach Möglichkeit erfolgen. Ist sie versäumt worden, ist die rechnerische Aufteilung nach Gradtagszahlen die gesetzlich anerkannte Alternative (§ 9b Heizkostenverordnung).
Wer trägt die Kosten der Zwischenablesung?
Die Kosten der Zwischenablesung durch den Messdienst sind nach dem BGH-Urteil vom 14.11.2007 (VIII ZR 19/07) keine umlagefähigen Betriebskosten, sondern einmalige Verwaltungskosten. Sie fallen daher – ohne abweichende Regelung im Mietvertrag – dem Vermieter zur Last und dürfen nicht anteilig auf die Nebenkostenabrechnung der ausziehenden oder nachfolgenden Partei umgelegt werden. Eine Umlage auf den Mieter ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.
Kann ich die Heizkosten einfach nach Wohntagen aufteilen?
Nein. Wegen der Saisonalität des Heizverbrauchs widerspricht eine rein tagesgenaue Aufteilung der Verbrauchskosten den Vorgaben der Heizkostenverordnung und ist damit angreifbar. Die Verbrauchskosten werden über Zwischenablesung oder Gradtagszahlen verteilt, nur die Grundkosten tagesgenau.
Was passiert mit dem Leerstand zwischen zwei Mietern?
Die auf die Leerstandszeit entfallenden Heizkosten trägt der Vermieter selbst. Sie werden bei den Grundkosten tagesgenau und bei den Verbrauchskosten nach Ablesung oder Gradtagszahlen herausgerechnet und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Was sind Gradtagszahlen genau?
Gradtagszahlen sind statistische Werte, die den monatlichen Heizbedarf abbilden. Jedem Monat ist ein Anteil am Jahresheizbedarf zugeordnet, im Winter hoch, im Sommer null. Über diese Verteilung lässt sich der Jahresverbrauch rechnerisch auf die Wohnzeiträume von Vor- und Nachmieter aufteilen, wenn keine Zwischenablesung vorliegt.
Weiterführende Themen
- Mieterwechsel mitten im Abrechnungsjahr: Nebenkostenabrechnung tagesgenau erstellen
- Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung: Welcher passt für welche Kostenart?
- CO2-Kostenaufteilung seit 2023: Was ETW-Vermieter wissen müssen
Im Glossar nachschlagen:
- Heizkostenverordnung
- Nebenkostenabrechnung
- Verteilerschlüssel
- Abrechnungszeitraum
- Umlagefähige Betriebskosten
Zusammenfassung
Wenn Sie sich nur drei Punkte aus diesem Artikel merken:
- Heizkosten bestehen aus Grundkosten und Verbrauchskosten; beide werden bei Mieterwechsel unterschiedlich behandelt.
- Grundkosten teilt man tagesgenau, Verbrauchskosten über Zwischenablesung oder, falls keine Ablesung vorliegt, nach Gradtagszahlen.
- Leerstand trägt der Vermieter und wird aus beiden Anteilen herausgerechnet.
Wer den Aufwand reduzieren möchte: Mit Wegora lassen sich mehrere Mietparteien für dasselbe Abrechnungsjahr erfassen, die kombinierte Aufteilung erfolgt automatisch und für jeden Mieter wird eine separate PDF erstellt.